Barrierefreiheit des Landgerichts Gera
Überprüfung der Barrierefreiheit des Landgerichts Gera sowie Ableitung von Handlungsoptionen
Das Gebäude des heutigen Landgerichts Gera wurde 1898 erbaut. Das im klassizistischen Stil errichtete Gebäude steht heute unter Denkmalschutz. Es ist geplant, das Landgericht Gera zu sanieren.
Vor diesem Hintergrund hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr das Institut Verkehr und Raum damit beauftragt, die Barrierefreiheit im Landgericht Gera zu überprüfen mit dem Ziel, eine ganzheitliche Betrachtung der Barrierefreiheit über die stufenlose Gebäudeerschließung hinaus und unter Berücksichtigung der einzelnen öffentlich zugänglichen Gebäudeteile vorzunehmen. Auf Grundlage der Analyse sollen konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt werden, die die barrierefreie Nutzung der öffentlich zugänglichen Bereiche verbessern bzw. ermöglichen. Die Handlungsoptionen sollen mit überschlägigen Kosten unterlegt werden.
Ziel der Analyse ist es, bereits barrierefreie Gebäudeteile und Außenareale zu identifizieren sowie potentielle Schwachstellen für die anschließende Lösungsfindung systematisch zu erfassen.
Projektleitung
- Dr. Markus Rebstock
Projektlaufzeit
März 2016 bis Juni 2016